Die Generalversammlung besteht aus der Gesamtheit der ordentlichen Mitglieder des Vereins.
Sie hat in der Regel jährlich mindestens einmal zusammenzutreten.
Den Vorsitz führt der Vorstandsvorsitzende oder seine Stellvertretung.
in unseren Kindergärten, Schulen, Nachmittagseinrichtungen & Horten an
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